Arbeitssicherheit

Download: Zertifikat ASA-Richtlinie für Kewu AG, 2008-2011

Themenübersicht

1. Vorbereitungen
2. Anreise zur KEWU
3. Unterkunft
4. Anmeldung bei der KEWU
5. Verantwortung für die Sicherheit von Fremdpersonen
6. Verantwortung bei der Ausser- und Inbetriebnahme von Anlageteilen
7. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
8. Erste Hilfe
9. Spezifische Schutzvorschriften

1. Vorbereitung

Die Lieferfirma instruiert ihre Monteure über die Bestimmungen der vorliegenden Arbeitsanweisung. Die Bestimmungen dieser Arbeitsanweisung sind für jede Person auf dem KEWU-Gelände verbindlich. Ein Nichteinhalten der Bestimmungen führt zwangsweise zur Wegweisung der entsprechenden Person. Alle daraus resultierenden Kosten, insbesondere Kosten aufgrund von Terminverzögerungen, werden der Lieferfirma überbunden.
Jeder Monteur ist mit einer persönlichen Schutzausrüstung auszustatten.

2. Anreise zur KEWU

KEWU AG   
Kompostierwerk + Deponie
Laufeweg 12
3326 Krauchthal
Tel.  ++41 31 924 35 35
Fax. ++41 31 924 35 36
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Betriebsleiter:  Hans Buess
Betriebsleiter Stv. Daniel Grunder
Betriebselektriker: H.U. Wüthrich

Anfahrt zur KEWU AG
Von Zürich:
Autobahn A1, Ausfahrt Kirchberg, über Hindelbank nach Krauchthal, in Krauchthal Dorfmitte rechts Richtung Bern. Aus Krauchthal hinaus fahren, nach 500 m Richtung Bolligen Bern, nach 2 km, in Hub links, Industriewegweiser.
Von Bern:
Autobahn A1, Ausfahrt Wankdorf, über Bolligen Richtung Krauchthal. 3 km vor Krauchthal in Hub, rechts Industriewegweiser. Siehe Uebersichtsplan.

3. Unterkunft       

Landgasthof Löwen, Krauchthal
Tel: ++41 34 411 14 08
Fax: ++41 34 411 21 54
E-Mail: stalder@landgasthof-löwen.ch

4. Anmeldung bei der KEWU 

  • Neuankommende Fremdpersonen wie Besucher, Lieferanten und Monteure melden sich im Kompostierwerk, 2. Stock,  Kommandoraum an.
  • Mit der Anmeldung werden Fremdpersonen einer entsprechenden KEWU-Person gemeldet. Damit ist der Besucher- resp. Monteurempfänger verantwortlich für die Sicherheit des Besuchers. Nach Ablauf des Besuches meldet sich der Besucher resp. Monteure bei der KEWU-Person ab.
  • Fremdpersonen, die regelmässig und selbständig das KEWU – Gelände betreten müssen, werden Verhaltensregeln und erlaubte Aufenthaltsorte mitgeteilt. Ggf. werden ihnen Schlüssel für den freien Zutritt abgegeben. Diese Personen sorgen selbständig dafür, dass ihre Anwesenheit dem verantwortlichen KEWU-Personal bekannt ist. Eine entsprechende Einweisung erfolgt beim ersten Besuch.
  • Zur Überwachung des Anliefergeländes und in speziellen gefährlichen Bereichen, bei Entladestellen, ist ein Bildüberwachungssystem im Einsatz.

 

5. Verantwortlich für die Sicherheit von Fremdpersonen

Vertreter, Berater und andere Besucher.

Die Verantwortung für Vertreter, Berater und andere Besucher liegt beim Besuchsempfänger.
Bei einer Notsituation in der KEWU sorgt die verantwortliche Person dafür, dass alle Besucher das KEWU – Areal umgehend verlassen.

Monteurbesuche

Die Verantwortung für Monteure liegt bei der entsprechenden KEWU-Person. Er führt den oder die Monteure an ihren Arbeitsplatz ein, bespricht den Monteurauftrag und zeigt ihnen die Örtlichkeiten und insbesondere die Fluchtwege. Im Weiteren sind Fremdmonteuren die spezifischen Gefahren im Zusammenhang mit deren Auftrag anhand der Sicherheitskonzepte Kompostierwerk und Deponie zu erläutern. Vor Arbeitsbeginn der Monteure kontrolliert er zusammen mit den Monteuren die Baustellenabsicherung. Nach Beendigung der Monteuraufgaben nimmt er die Arbeit ab und entlässt ihn von der KEWU. Bei einer Notsituation in der KEWU überprüft die verantwortliche KEWU-Person, ob der, oder die Monteure in Sicherheit sind.

6. Verantwortung bei der Ausser- und Inbetriebnahme von Anlageteilen

Für die Inbetriebnahme, den Betrieb und die Ausserbetriebnahme ist der Verantwortliche Bereichsleiter der KEWU zuständig und verantwortlich.
Bei der Ausser- und Inbetriebnahme von Anlagen müssen diese in den gemäss Betriebsvorschriften definierten Zustand gebracht werden.

7. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen 

  • Jede sich auf dem Gelände der KEWU AG, Krauchthal, aufhaltende Person hat sich alle Kenntnisse anzueignen, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben braucht. Dies gilt für die fachgerechte Ausführung der zugewiesenen Aufgaben wie auch für die Verhinderung von möglichen Gefahren im Sicherheitsbereich. Sie ist für ihr Handeln gegenüber sich selber und Dritten verantwortlich.
  • Die für die Schweiz geltenden Sicherheitsbedingungen sind für jeden Besucher / Monteur in jedem Arbeitsbereich als Minimum zu den üblichen Sicherheitsvorschriften des jeweiligen Herkunftslandes und Arbeitgebers verbindlich einzuhalten.
  • Die Lieferfirma hat ihre Monteure mit dem, für eine sichere Auftragserfüllung, notwendigen Sicherheitsmaterial auszurüsten. Dieses Material muss mindestens den schweizerischen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
  • Bei Unklarheiten in Sicherheitsfragen gibt der Sicherheitsbeauftragte der KEWU, Hans Buess, Auskunft. Tel. 031 924 35 35. Der Sicherheitsbeauftragte ist in Sicherheitsfragen gegenüber sämtlichen sich auf dem Gelände der KEWU aufhaltenden Personen weisungsbefugt.
  • Für jeden Monteur resp. Besucher ist eine KEWU-interne Person verantwortlich. Monteure und Besucher haben sicher zu stellen, dass die für Sie verantwortliche Person jederzeit ihren Aufenthaltsort in der KEWU kennt. Sie halten sich nur in dem Anlagebereich auf, der für ihre Tätigkeit notwendig ist.
  • Monteure überprüfen vor Arbeitsbeginn zusammen mit der für sie zuständigen Person der KEWU die Baustellenabsicherung.
  • Fahrzeuge und Geräte der KEWU dürfen nur nach erfolgter Instruktion durch zuständiges KEWU-Personal von Fremdmonteuren benutzt werden.
  • Bei Montagegruppen ist der Vorarbeiter für seine Mitarbeiter verantwortlich. Er stellt sicher, dass eingesetzte Personen mit der entsprechenden Arbeitszeit dem KEWU-Verantwortlichen bekannt sind.
  • Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen können mit Arbeitseinstellung und Wegweisung geahndet werden. 

Notfälle / Unfälle

Hilfe kann angefordert werden über:
  • Zugeteilte verantwortliche Personen
  • Mit dem Telefon vom Kommandoraum Tel. 031 924 35 35

 

8. Erste Hilfe


In der KEWU sind zwei Standorte mit Erste Hilfe-Koffer definiert.
Betriebsgebäude Kommandoraum
ULS / FZ-Halle Deponie

Spezielle Rettungsgeräte sind an neuralgischen Punkten der KEWU stationiert.

9. Spezifische Sicherheitsvorschriften

Die spezifischen Sicherheitsvorschriften sind zu beachten und strikte einzuhalten!
Es sind dies:
Sicherheitskonzept   :   Kompostierwerk
Sicherheitskonzept   :   Deponie Laufengraben
Sicherheitskonzept   :   Elektrische Anlagen



Erstellt durch H. Buess, 30.05.06
Freigegeben durch P. Haller