Arbeitssicherheit

Die KEWU AG legt ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Regeln zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – sei es von Mitarbeitenden oder externen Lieferantinnen, Monteuren oder Dienstleistern. Die KEWU AG ist nach ASA-Richtlinie zertifiziert und Mitglied der Betriebsgruppenlösung ASI-VBSA.

Anliefernde Kundinnen und Kunden beachten zusätzlich die Betriebsvorschriften

Informationen und Weisungen zur Arbeitssicherheit

1. Vorbereitende Massnahmen

Die Lieferfirma instruiert ihre Monteure über die Bestimmungen der vorliegenden Arbeitsanweisung. Die Bestimmungen dieser Arbeitsanweisung sind für jede Person auf dem KEWU-Gelände verbindlich. Ein Nichteinhalten der Bestimmungen führt zwangsweise zur Wegweisung der entsprechenden Person. Alle daraus resultierenden Kosten, insbesondere Kosten aufgrund von Terminverzögerungen, werden der Lieferfirma überbunden. Jeder Monteur ist mit einer persönlichen Schutzausrüstung auszustatten.

2. Anreise zur KEWU AG

KEWU AG
Grüngutverwertung, Ökostrom, Deponie
Laufeweg 12

3326 Krauchthal

Tel  +41 31 924 35 35
Fax +41 31 924 35 36
E-Mail: info@kewu.ch


Anfahrt zur KEWU AG

  • Von Zürich:
    Autobahn A1, Ausfahrt Kirchberg, über Hindelbank nach Krauchthal, in Krauchthal Dorfmitte rechts Richtung Bern. Aus Krauchthal hinaus fahren, nach 500 m Richtung Bolligen Bern, nach 2 km, in Hub links, Industriewegweiser.
  • Von Bern:
    Autobahn A1, Ausfahrt Wankdorf, über Bolligen Richtung Krauchthal. 3 km vor Krauchthal in Hub, rechts Industriewegweiser. Siehe Uebersichtsplan.

3. Unterkunft

4. Anmeldung bei der KEWU AG

  • Neuankommende Fremdpersonen wie Besucher, Lieferanten und Monteure melden sich im Kompostierwerk, 2. Stock,  Kommandoraum an.
  • Mit der Anmeldung werden Fremdpersonen einer entsprechenden KEWU-Person gemeldet. Damit ist der Besucher- resp. Monteurempfänger verantwortlich für die Sicherheit des Besuchers. Nach Ablauf des Besuches meldet sich der Besucher resp. Monteure bei der KEWU-Person ab.
  • Fremdpersonen, die regelmässig und selbständig das KEWU-Gelände betreten müssen, werden Verhaltensregeln und erlaubte Aufenthaltsorte mitgeteilt. Ggf. werden ihnen Schlüssel für den freien Zutritt abgegeben. Diese Personen sorgen selbständig dafür, dass ihre Anwesenheit dem verantwortlichen KEWU-Personal bekannt ist. Eine entsprechende Einweisung erfolgt beim ersten Besuch.
  • Zur Überwachung des Anliefergeländes und in speziellen gefährlichen Bereichen, bei Entladestellen, ist ein Bildüberwachungssystem im Einsatz.

5. Verantwortung für die Sicherheit von Fremdpersonen

Vertreter, Berater und andere Besucher
Die Verantwortung für Vertreter, Berater und andere Besucher liegt beim Besuchsempfänger.
Bei einer Notsituation in der KEWU sorgt die verantwortliche Person dafür, dass alle Besucher das KEWU–Areal umgehend verlassen.

Monteure
Die Verantwortung für Monteurinnen und Monteure liegt bei der entsprechenden KEWU-Person. Sie führt den oder die externen Personen an ihren Arbeitsplatz ein, bespricht den Auftrag und zeigt ihnen die Örtlichkeiten und insbesondere die Fluchtwege. Im Weiteren sind Fremdmonteuren die spezifischen Gefahren im Zusammenhang mit deren Auftrag anhand der Sicherheitskonzepte Kompostierwerk und Deponie zu erläutern. Vor Arbeitsbeginn der Monteure kontrolliert er zusammen mit den Monteuren die Baustellenabsicherung. Nach Beendigung der Monteuraufgaben nimmt er die Arbeit ab und entlässt ihn von der KEWU. Bei einer Notsituation in der KEWU überprüft die verantwortliche KEWU-Person, ob der, oder die Monteure in Sicherheit sind.

6. Verantwortung bei der In- und Ausserbetriebnahme von Anlageteilen

Für die Inbetriebnahme, den Betrieb und die Ausserbetriebnahme ist der/die Anlagenverantwortliche der KEWU zuständig. Bei der Ausser- und Inbetriebnahme von Anlagen müssen diese in den gemäss Betriebsvorschriften definierten Zustand gebracht werden.

7. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

  • Jede sich auf dem Gelände der KEWU AG, Krauchthal, aufhaltende Person hat sich alle Kenntnisse anzueignen, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben braucht. Dies gilt für die fachgerechte Ausführung der zugewiesenen Aufgaben wie auch für die Verhinderung von möglichen Gefahren im Sicherheitsbereich. Sie ist für ihr Handeln gegenüber sich selber und Dritten verantwortlich.
  • Die für die Schweiz geltenden Sicherheitsbedingungen sind für jeden Besucher / Monteur in jedem Arbeitsbereich als Minimum zu den üblichen Sicherheitsvorschriften des jeweiligen Herkunftslandes und Arbeitgebers verbindlich einzuhalten.
  • Die Lieferfirma hat ihre Monteure mit dem, für eine sichere Auftragserfüllung, notwendigen Sicherheitsmaterial auszurüsten. Dieses Material muss mindestens den schweizerischen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
  • Bei Unklarheiten in Sicherheitsfragen gibt der Sicherheitsbeauftragte der KEWU, Hans Buess, Auskunft. Tel. 031 924 35 35. Der Sicherheitsbeauftragte ist in Sicherheitsfragen gegenüber sämtlichen sich auf dem Gelände der KEWU aufhaltenden Personen weisungsbefugt.
  • Für jeden Monteur resp. Besucher ist eine KEWU-interne Person verantwortlich. Monteure und Besucher haben sicher zu stellen, dass die für Sie verantwortliche Person jederzeit ihren Aufenthaltsort in der KEWU kennt. Sie halten sich nur in dem Anlagebereich auf, der für ihre Tätigkeit notwendig ist.
  • Monteure überprüfen vor Arbeitsbeginn zusammen mit der für sie zuständigen Person der KEWU die Baustellenabsicherung.
  • Fahrzeuge und Geräte der KEWU dürfen nur nach erfolgter Instruktion durch zuständiges KEWU-Personal von Fremdmonteuren benutzt werden.
  • Bei Montagegruppen ist der Vorarbeiter für seine Mitarbeiter verantwortlich. Er stellt sicher, dass eingesetzte Personen mit der entsprechenden Arbeitszeit dem KEWU-Verantwortlichen bekannt sind.
  • Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen können mit Arbeitseinstellung und Wegweisung geahndet werden.

Notfälle / Unfälle
Hilfe kann angefordert werden über:

  • Zugeteilte verantwortliche Personen
  • Telefon im Kommandoraum, Tel +41 31 924 35 35

8. Erste Hilfe

Auf dem KEWU-Gelände sind zwei Standorte mit Erste-Hilfe-Koffern definiert.

  • Betriebsgebäude Kommandoraum
  • ULS / FZ-Halle Deponie

Spezielle Rettungsgeräte sind an neuralgischen Punkten der KEWU stationiert.

9. Spezifische Sicherheitsvorschriften

Die spezifischen Sicherheitsvorschriften sind zu beachten und strikte einzuhalten!
Es sind dies:
Sicherheitskonzept für das Kompostierwerk
Sicherheitskonzept für die Deponie Laufengraben
Sicherheitskonzept für elektrische Anlagen

Die aktuellen spezifischen Sicherheitsvorschriften sind im Betriebsbüro erhältlich.

Erstellt durch H. Buess, 30.05.06
Freigegeben durch P. Haller