Arbeitssicherheit
Die KEWU AG legt ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Regeln zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – sei es von Mitarbeitenden oder externen Lieferanten, Monteuren oder Dienstleistern. Die KEWU AG ist nach ASA-Richtlinie zertifiziert und Mitglied der Betriebsgruppenlösung VBSA.
Anliefernde Kunden beachten zusätzlich die Betriebsvorschriften
Informationen und Weisungen zur Arbeitssicherheit
Die
Lieferfirma instruiert ihre Monteure über die Bestimmungen der vorliegenden
Arbeitsanweisung. Die Bestimmungen dieser Arbeitsanweisung sind für jede Person
auf dem KEWU-Gelände verbindlich. Ein Nichteinhalten der Bestimmungen führt
zwangsweise zur Wegweisung der entsprechenden Person. Alle daraus
resultierenden Kosten, insbesondere Kosten aufgrund von Terminverzögerungen,
werden der Lieferfirma überbunden. Jeder Monteur ist mit einer persönlichen
Schutzausrüstung auszustatten.
KEWU AG
Grüngutverwertung, Ökostrom, Deponie
Laufeweg
12
3326
Krauchthal
Tel +41 31 924 35 35
Fax +41 31 924 35 36
E-Mail: info@kewu.ch
Betriebsleiter:
Hans Buess
Betriebsleiter
Stv. Daniel Grunder
Betriebselektriker:
H.U. Wüthrich
Anfahrt
zur KEWU AG
- Von Zürich:
Autobahn
A1, Ausfahrt Kirchberg, über Hindelbank nach Krauchthal, in Krauchthal
Dorfmitte rechts Richtung Bern. Aus Krauchthal hinaus fahren, nach 500 m
Richtung Bolligen Bern, nach 2 km, in Hub links, Industriewegweiser. - Von Bern:
Autobahn
A1, Ausfahrt Wankdorf, über Bolligen Richtung Krauchthal. 3 km vor Krauchthal
in Hub, rechts Industriewegweiser. Siehe Uebersichtsplan.
- Neuankommende Fremdpersonen wie Besucher,
Lieferanten und Monteure melden sich im Kompostierwerk, 2. Stock, Kommandoraum an.
- Mit der Anmeldung werden Fremdpersonen einer
entsprechenden KEWU-Person gemeldet. Damit ist der Besucher- resp.
Monteurempfänger verantwortlich für die Sicherheit des Besuchers. Nach Ablauf
des Besuches meldet sich der Besucher resp. Monteure bei der KEWU-Person ab.
- Fremdpersonen, die regelmässig und selbständig
das KEWU-Gelände betreten müssen, werden Verhaltensregeln und erlaubte
Aufenthaltsorte mitgeteilt. Ggf. werden ihnen Schlüssel für den freien Zutritt
abgegeben. Diese Personen sorgen selbständig dafür, dass ihre Anwesenheit dem
verantwortlichen KEWU-Personal bekannt ist. Eine entsprechende Einweisung
erfolgt beim ersten Besuch.
- Zur Überwachung des Anliefergeländes und in
speziellen gefährlichen Bereichen, bei Entladestellen, ist ein
Bildüberwachungssystem im Einsatz.
Vertreter, Berater und andere Besucher
Die Verantwortung für Vertreter, Berater und andere Besucher liegt beim Besuchsempfänger.
Bei einer Notsituation in der KEWU sorgt die verantwortliche Person dafür, dass alle Besucher das KEWU–Areal umgehend verlassen.
Monteure
Die Verantwortung für Monteure liegt bei
der entsprechenden KEWU-Person. Er führt den oder die Monteure an ihren
Arbeitsplatz ein, bespricht den Monteurauftrag und zeigt ihnen die
Örtlichkeiten und insbesondere die Fluchtwege. Im Weiteren sind
Fremdmonteuren die spezifischen Gefahren im Zusammenhang mit deren
Auftrag anhand der Sicherheitskonzepte Kompostierwerk und Deponie zu
erläutern. Vor Arbeitsbeginn der Monteure kontrolliert er zusammen mit
den Monteuren die Baustellenabsicherung. Nach Beendigung der
Monteuraufgaben nimmt er die Arbeit ab und entlässt ihn von der KEWU.
Bei einer Notsituation in der KEWU überprüft die verantwortliche
KEWU-Person, ob der, oder die Monteure in Sicherheit sind.
Für die Inbetriebnahme, den Betrieb und die
Ausserbetriebnahme ist der verantwortliche Bereichsleiter der KEWU
zuständig und verantwortlich. Bei der Ausser- und Inbetriebnahme von
Anlagen müssen diese in den gemäss Betriebsvorschriften definierten
Zustand gebracht werden.
- Jede sich auf dem Gelände der KEWU AG, Krauchthal, aufhaltende
Person hat sich alle Kenntnisse anzueignen, die sie für die Erfüllung
ihrer Aufgaben braucht. Dies gilt für die fachgerechte Ausführung der
zugewiesenen Aufgaben wie auch für die Verhinderung von möglichen
Gefahren im Sicherheitsbereich. Sie ist für ihr Handeln gegenüber sich
selber und Dritten verantwortlich.
- Die für die Schweiz geltenden
Sicherheitsbedingungen sind für jeden Besucher / Monteur in jedem
Arbeitsbereich als Minimum zu den üblichen Sicherheitsvorschriften des
jeweiligen Herkunftslandes und Arbeitgebers verbindlich einzuhalten.
- Die
Lieferfirma hat ihre Monteure mit dem, für eine sichere
Auftragserfüllung, notwendigen Sicherheitsmaterial auszurüsten. Dieses
Material muss mindestens den schweizerischen gesetzlichen Bestimmungen
entsprechen.
- Bei Unklarheiten in Sicherheitsfragen gibt der
Sicherheitsbeauftragte der KEWU, Hans Buess, Auskunft. Tel. 031 924 35
35. Der Sicherheitsbeauftragte ist in Sicherheitsfragen gegenüber
sämtlichen sich auf dem Gelände der KEWU aufhaltenden Personen
weisungsbefugt.
- Für jeden Monteur resp. Besucher ist eine
KEWU-interne Person verantwortlich. Monteure und Besucher haben sicher
zu stellen, dass die für Sie verantwortliche Person jederzeit ihren
Aufenthaltsort in der KEWU kennt. Sie halten sich nur in dem
Anlagebereich auf, der für ihre Tätigkeit notwendig ist.
- Monteure überprüfen vor Arbeitsbeginn zusammen mit der für sie zuständigen Person der KEWU die Baustellenabsicherung.
- Fahrzeuge
und Geräte der KEWU dürfen nur nach erfolgter Instruktion durch
zuständiges KEWU-Personal von Fremdmonteuren benutzt werden.
- Bei
Montagegruppen ist der Vorarbeiter für seine Mitarbeiter
verantwortlich. Er stellt sicher, dass eingesetzte Personen mit der
entsprechenden Arbeitszeit dem KEWU-Verantwortlichen bekannt sind.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen können mit Arbeitseinstellung und Wegweisung geahndet werden.
Notfälle / Unfälle
Hilfe kann angefordert werden über:
- Zugeteilte verantwortliche Personen
- Telefon im Kommandoraum, Tel +41 31 924 35 35
Auf dem KEWU-Gelände sind zwei Standorte mit Erste-Hilfe-Koffern definiert.
- Betriebsgebäude Kommandoraum
- ULS / FZ-Halle Deponie
Spezielle Rettungsgeräte sind an neuralgischen Punkten der KEWU stationiert.
Die spezifischen Sicherheitsvorschriften sind zu beachten und strikte einzuhalten!
Es sind dies:
Sicherheitskonzept für das Kompostierwerk
Sicherheitskonzept für die Deponie Laufengraben
Sicherheitskonzept für elektrische Anlagen
Die aktuellen spezifischen Sicherheitsvorschriften sind im Betriebsbüro erhältlich.
Erstellt durch H. Buess, 30.05.06
Freigegeben durch P. Haller