WAS WIRD MIT DEM GRÜNGUT GESAMMELT?

Bitte beachten Sie die Weisungen auf der Website Ihrer Gemeinde.

Das gehört in die Grünabfuhr

Plastik verboten
Plastik verboten

Das gehört nicht in die Grünabfuhr

  • Plastiksäcke, Schnüre, Töpfe
  • Säcke und Verpackungen aus Karton, Papier und Kunststoff
  • Verpackte Lebensmittel
  • Kaffee- und Teekapseln
  • Kompostierbares Geschirr
  • Zigarettenstummel und Aschenbecherinhalte
  • Altholz behandelt oder unbehandelt
  • Problempflanzen wie Neophyten, Blacken und Ambrosia
  • Heu
  • infektiöser Abfall wie Binden, Tampons, Windeln und Verbandsmaterial
  • jeglicher nicht biogener Abfall wie z.B. Katzenstreu, Glas, Metall, Sand, Kies und Steine
  • Katzen- und Hundekot
  • Staubsaugerbeutel
  • Asche

Wie können störende Geruchsemmissionen verhindert werden?

  • Kompostierbare Bioabfallbeutel (nur mit Gitterdruck!) mindern die Geruchsentwicklung im Haushalt und im Container. 
  • Den Deckel des Grüngutbehälters immer gut schliessen.
  • Stellen Sie den Container für jede Abholung bereit, auch wenn er nicht voll ist.
  • Halten Sie Ihren Grüngutcontainer sauber und reinigen Sie ihn regelmässig.