Bitte
beachten Sie die allenfalls abweichenden spezifischen Weisungen auf der Website
Ihrer Gemeinde.
Das gehört in die Grünabfuhr
Pflanzliche Gartenabfälle
Rasen- und Wiesenschnitt (kein Heu)
Strauch- und Baumschnitt
Stauden von Blumen und Gemüse
Laub, Fallobst und Schnittblumen (ohne Schnüre)
Balkon- und Topfpflanzen inkl. Erde (ohne Topf)
Unkraut ohne Blacken und Ambrosia
Küchenabfälle aus Haushalten
Rüstabfälle von Obst und Gemüse
Kaffeesatz und Teekraut
Eierschalen
Andere Abfälle aus Haushalten
Kleintiermist pflanzenfressender Tiere
Speisereste aus Haushalten
Speisereste, gekocht und ungekocht (ohne Verpackung)
Obst, Gemüse und Salat
Fleisch (ohne Knochen) und Fischabfälle
Brot und Gebäck
Milchprodukte und Eier
Teigwaren, Reis, Pizza etc.
Kochfett und Saucen (ohne Frittieröl)
Das gehört nicht in die Grünabfuhr
Plastiksäcke
Säcke und Verpackungen aus Karton, Papier und Kunststoff
Verpackte Lebensmittel
Kaffee- und Teekapseln (auch kompostierbare)
Kompostierbares Geschirr
Zigarettenstummel und Aschenbecherinhalte
Altholz behandelt oder unbehandelt
Problempflanzen wie Neophyten, Blacken und Ambrosia
infektiöser Abfall wie Binden, Tampons, Windeln und Verbandsmaterial
jeglicher nicht biogener Abfall wie z.B. Katzenstreu, Glas, Metall,
Sand, Kies und Steine
Katzen- und Hundekot
Staubsaugerbeutel
Asche
Plastik verboten
Wie können störende Geruchsimmissionen verhindert werden?
Kompostierbare Bioabfallbeutel (z.B. Compobags mit Gitternetz zur Unterscheidung von konventionellem Kunststoff) mindern die Geruchsentwicklung im Haushalt und im Container. Damit diese Beutel sich nicht schon in der Küche zersetzen, empfehlen wir bei Nutzung der Compobags gelochte Kompostkübel.
Der Deckel des Grüngutcontainers soll immer gut schliessen.
Stellen Sie den Container für jede Abholung bereit, auch wenn er nicht voll ist.
Halten Sie Ihren Grüngutcontainer sauber und reinigen Sie ihn regelmässig.