was wird mit dem Grüngut gesammelt?
Bitte
beachten Sie die spezifischen und allenfalls abweichenden Weisungen auf der Website Ihrer Gemeinde.
Pflanzliche Gartenabfälle
- Rasen- und Wiesenschnitt (kein Heu)
- Strauch- und Baumschnitt
- Stauden von Blumen und Gemüse
- Laub, Fallobst und Schnittblumen (ohne Schnüre)
- Balkon- und Topfpflanzen inkl. Erde (ohne Topf)
- Unkraut ohne Blacken und Ambrosia
Küchenabfälle aus Haushalten
- Rüstabfälle von Obst und Gemüse
- Kaffeesatz und Teekraut
- Eierschalen
Andere Abfälle aus Haushalten
- Kleintiermist pflanzenfressender Tiere
Speisereste aus Haushalten
- Speisereste, gekocht und ungekocht (ohne Verpackung)
- Obst, Gemüse und Salat
- Fleisch (ohne Knochen) und Fischabfälle
- Brot und Gebäck
- Milchprodukte und Eier
- Teigwaren, Reis, Pizza etc.
- Kochfett und Saucen (ohne Frittieröl)

Das gehört nicht in die Grünabfuhr:
- Plastiksäcke (ausser abbaubare Compobags mit Gitternetz)
- Säcke und Verpackungen aus Karton, Papier und Kunststoff
- Verpackte Lebensmittel
- Kaffee- und Teekapseln (auch kompostierbare)
- Kompostierbares Geschirr
- Zigarettenstummel und Aschenbecherinhalte
- Altholz behandelt oder unbehandelt
- Problempflanzen wie Neophyten, Blacken und Ambrosia
- infektiöser Abfall wie Binden, Tampons, Windeln und Verbandsmaterial
- jeglicher nicht biogener Abfall wie z.B. Katzenstreu, Glas, Metall,
- Sand, Kies und Steine
- Katzen- und Hundekot
- Staubsaugerbeutel
- Asche

Grössere Mengen kompostier- oder vergärbare Abfälle können nach Absprache mit der Betriebsleitung der KEWU AG, Tel. 031/924 35 35, direkt angeliefert werden.
Die Materialien müssen frei sein von wahrnehmbaren Verunreinigungen.
Nicht zugelassenes oder verschmutztes Material wird zurückgewiesen oder auf Kosten des Anlieferes entsorgt.