Annahmeliste grüngutverarbeitung

was wird mit dem Grüngut gesammelt?

Bitte beachten Sie die spezifischen und allenfalls abweichenden Weisungen auf der Website Ihrer Gemeinde.

Pflanzliche Gartenabfälle

  • Rasen- und Wiesenschnitt (kein Heu)
  • Strauch- und Baumschnitt
  • Stauden von Blumen und Gemüse
  • Laub, Fallobst und Schnittblumen (ohne Schnüre)
  • Balkon- und Topfpflanzen inkl. Erde (ohne Topf)
  • Unkraut ohne Blacken und Ambrosia

Küchenabfälle aus Haushalten

  • Rüstabfälle von Obst und Gemüse
  • Kaffeesatz und Teekraut
  • Eierschalen

Andere Abfälle aus Haushalten

  • Kleintiermist pflanzen­fressender Tiere

Speisereste aus Haushalten

  • Speisereste, gekocht und ungekocht (ohne Verpackung)
  • Obst, Gemüse und Salat
  • Fleisch (ohne Knochen) und Fischabfälle
  • Brot und Gebäck
  • Milchprodukte und Eier
  • Teigwaren, Reis, Pizza etc.
  • Kochfett und Saucen (ohne Frittieröl)

Strom aus Bio-Abfall

Das gehört nicht in die Grünabfuhr:

  • Plastiksäcke (ausser abbaubare Compobags mit Gitternetz)
  • Säcke und Verpackungen aus Karton, Papier und Kunststoff
  • Verpackte Lebensmittel
  • Kaffee- und Teekapseln (auch kompostierbare)
  • Kompostierbares Geschirr
  • Zigarettenstummel und Aschenbecherinhalte
  • Altholz behandelt oder unbehandelt
  • Problempflanzen wie Neophyten, Blacken und Ambrosia
  • infektiöser Abfall wie Binden, Tampons, Windeln und Verbandsmaterial
  • jeglicher nicht biogener Abfall wie z.B. Katzenstreu, Glas, Metall,
  • Sand, Kies und Steine
  • Katzen- und Hundekot
  • Staubsaugerbeutel
  • Asche

Plastik verboten

Grössere Mengen kompostier- oder vergärbare Abfälle können nach Absprache mit der Betriebsleitung der KEWU AG, Tel. 031/924 35 35, direkt angeliefert werden.

Die Materialien müssen frei sein von wahrnehmbaren Verunreinigungen.

Nicht zugelassenes oder verschmutztes Material wird zurückgewiesen oder auf Kosten des Anlieferes entsorgt.